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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lektorat und Korrektorat
[Stand 09.06.2026]

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über Lektorats- und Korrektoratsleistungen.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

1.3 Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer erbringt redaktionelle Dienstleistungen insbesondere in Form von Lektorat und Korrektorat für Manuskripte, insbesondere Romane und vergleichbare Texte.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang, der Arbeitstitel, das Genre, der Umfang in Normseiten, die Vergütung und etwaige Termine ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Auftragsschreiben.

2.3 Ein bestimmter literarischer, wirtschaftlicher oder verlegerischer Erfolg wird nicht geschuldet.

2.4 Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Bearbeitung nach dem vereinbarten Bearbeitungsstandard, nicht aber die vollständige Umgestaltung des Textes nach beliebigen Stilvorlieben.

3. Leistungsarten

3.1 Lektorat umfasst die sprachliche, stilistische und strukturelle Überarbeitung des Manuskripts.

3.2 Korrektorat umfasst die Prüfung der lektorierten Fassung auf Orthografie, Grammatik, Zeichensetzung, Typografie und formale Einheitlichkeit.

3.3 Inhaltliche Recherchen, Faktenprüfungen, Satz, Layout, Druckfreigabe, Register, Index oder Verlagskommunikation sind nicht Gegenstand dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

3.4 Die Leistungen werden regelmäßig zweistufig erbracht: zuerst Lektorat, sodann Korrektorat auf Grundlage der lektorierten Fassung.

4. Umfang und Normseiten

4.1 Für die Vergütung ist der Umfang des Manuskripts in Normseiten maßgeblich. Eine Normseite entspricht 1.500 Zeichen einschließlich Leerzeichen.

4.2 Der bei Vertragsschluss angegebene Umfang dient als Ausgangsbasis.

4.3 Vor dem Korrekturdurchgang wird der Umfang der dann vorliegenden Fassung erneut in Normseiten ermittelt.

4.4 Maßgeblich für die Vergütung des Korrektorats ist ausschließlich der neu ermittelte Umfang.

4.5 Erhöht oder vermindert sich der Umfang während der Bearbeitung wesentlich, kann der Auftragnehmer die Vergütung entsprechend anpassen.

5. Mitwirkung des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber übermittelt das Manuskript vollständig, lesbar und in einem bearbeitbaren Dateiformat.

5.2 Der Auftraggeber teilt alle für die Bearbeitung relevanten Informationen mit, insbesondere Zielgruppe, Genre, Schreibweisen, gewünschte Tonalität und Besonderheiten des Textes.

5.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die übermittelte Fassung dem gewünschten Bearbeitungsstand entspricht.

5.4 Nachträgliche Änderungen, Korrekturen oder Ergänzungen durch den Auftraggeber sind unverzüglich mitzuteilen und können zu einer Anpassung von Fristen und Vergütung führen.

5.5 Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; Mehrkosten können gesondert berechnet werden, sofern der Auftraggeber hierauf zuvor hingewiesen wurde.

6. Vergütung und Zusatzaufwand

6.1 Die Vergütung berechnet sich getrennt für die einzelnen Leistungsstufen wie folgt:
a) Lektorat = bearbeitete Normseiten x vereinbartes Honorar pro lektorierter Normseite.
b) Korrektorat = neu ermittelter Umfang in Normseiten x vereinbarter Honorar pro korrigierter Normseite.

6.2 Der Gesamtpreis ergibt sich aus der Summe beider Leistungsstufen.

6.3 Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar.

6.4 Falls nicht abweichend angegeben, entfällt die Umsatzsteuer entsprechend § 19 Abs. 1 UstG. (Kleinunternehmerregelung).

6.5 Zusatzleistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden nur nach vorheriger Abstimmung erbracht und gesondert vergütet.

6.6 Bei wesentlichen Umfangsabweichungen oder zusätzlichem Bearbeitungsaufwand wird der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab über die geänderte Kalkulation informieren.

7. Zahlung

7.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.2 Der Auftragnehmer kann angemessene Abschlagszahlungen verlangen, sofern dies vereinbart wurde oder der Auftragsumfang dies rechtfertigt.

7.3 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

8. Termine und Bearbeitung

8.1 Termine und Lieferfristen werden im Einzelfall vereinbart.

8.2 Verbindliche Termine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

8.3 Fristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Krankheit, technischen Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers oder Verzögerungen aufgrund unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers.

8.4 Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

9. Abnahme und Mängel

9.1 Die jeweilige Leistung ist nach Übergabe durch den Auftraggeber abzunehmen, sofern sie vertragsgemäß erbracht wurde. Bei Werkverträgen ist die Abnahme der zentrale Schritt; unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

9.2 Der Auftraggeber prüft die übergebene Fassung innerhalb von 28 Tagen und teilt Mängel in Textform unter nachvollziehbarer Bezeichnung mit.

9.3 Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, gilt eine Abnahmefiktion nur, wenn er zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen wurde.

9.4 Bei berechtigten Mängeln erhält der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.

9.5 Mängelrechte bestehen nicht, soweit Beanstandungen auf nachträgliche Änderungen des Auftraggebers, auf unvollständige oder fehlerhafte Ausgangsunterlagen oder auf ausdrücklich freigegebene Gestaltungsentscheidungen zurückzuführen sind.

10. Haftung

10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

10.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10.4 Eine Haftung für Inhalte, Angaben und Fehler des Auftraggebers besteht nicht, sofern der Auftragnehmer diese nicht schuldhaft übernommen hat.

10.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit; bei Verwendung gegenüber Verbrauchern ist die Wirksamkeit im Einzelfall zu prüfen. Die AGB-Kontrolle richtet sich nach den §§ 305 ff. BGB.

11. Vertraulichkeit

11.1 Der Auftragnehmer behandelt Manuskripte, personenbezogene Daten und sonstige vertrauliche Informationen streng vertraulich.

11.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist und nur mit textlicher Genehmigung des Auftragsgebers.

11.3 Die Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

12. Nutzungsrechte

12.1 Der Auftraggeber bleibt Urheber des Manuskripts.

12.2 Der Auftragnehmer erwirbt an den überarbeiteten Inhalten keine weitergehenden Nutzungsrechte, als zur Vertragserfüllung erforderlich sind.

12.3 Eine Nutzung von Textauszügen zu Referenz- oder Werbezwecken durch den Auftragnehmer bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform.

13. Position zur Nutzung generativer KI

13.1 Der Auftragnehmer bearbeitet Texte, die überwiegend durch Künstliche Intelligenz (KI) generiert wurden oder im merklichen Maße Passagen enthalten, die mithilfe Künstler Intelligenz erstellt wurde, nur auf Absprache und behält sich das Recht vor, den durch KI entstehenden Mehraufwand entsprechend zu vergüten.

13.2 Sollte der Auftragnehmer während der Bearbeitung Anzeichen dafür erkennen, dass der Text überwiegend KI-generiert ist, dies jedoch nicht vor Auftragsannahme offengelegt wurde, ist er berechtigt, eine Nachbesserung durch den Auftragsgeber einzufordern oder den Auftrag unter Angabe einer Begründung in Textform abzubrechen. In diesem Fall erfolgt eine Vergütung nur für den bis zum Abbruch bereits erbrachten Bearbeitungsumfang.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des Einzelvertrags bedürfen der Textform.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Mainz.

14.5 Individuelle Vertragsabreden gehen diesen AGB vor.

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